Mutterschutz-Rechner
Mit dem Entbindungstermin erhalten Sie Beginn und Ende des Mutterschutzes: 6 Wochen davor, 8 Wochen danach, bei Früh- oder Mehrlingsgeburt 12 Wochen.
Angaben
Beginn Mutterschutz
Montag, 14. Dezember 2026
6 Wochen vor dem Entbindungstermin
Ende Mutterschutz
Montag, 22. März 2027
8 Wochen nach der Entbindung
Schutzfrist vor Geburt
6 Wochen
ab 14.12.2026
Schutzfrist nach Geburt
8 Wochen
Regelschutzfrist
Gesamtdauer
14 Wochen
98 Tage
Hinweis: Die Schutzfrist vor der Geburt beträgt 6 Wochen (auf Wunsch kann weitergearbeitet werden). Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten). Bei Frühgeburten werden nicht in Anspruch genommene Tage der vorgeburtlichen Schutzfrist auf die nachgeburtliche Schutzfrist angerechnet. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ab wann beginnt der Mutterschutz?
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot.
Darf ich während des Mutterschutzes arbeiten?
Vor der Geburt dürfen Sie auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen, auf das nicht verzichtet werden kann.
Was gilt, wenn das Kind vor oder nach dem errechneten Termin kommt?
Der Rechner geht vom voraussichtlichen Entbindungstermin aus. Kommt das Kind früher, werden die vor der Geburt nicht genutzten Tage an die Schutzfrist danach angehängt: Bei einer Geburt 10 Tage vor dem Termin endet der Mutterschutz 8 Wochen und 10 Tage nach der Geburt – also am selben Tag, den der Rechner anzeigt. Kommt das Kind später, verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend, und die 8 Wochen danach zählen ab dem tatsächlichen Geburtstag; der Mutterschutz dauert dann länger als 14 Wochen und endet später als angezeigt.
Ratgeber
Was ist der Mutterschutz-Rechner?
Der Mutterschutz-Rechner berechnet die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt auf Basis des errechneten Geburtstermins.
Wie funktioniert der Mutterschutz-Rechner?
Geben Sie den errechneten Geburtstermin ein. Der Rechner berechnet den Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vorher) und das Ende (8 Wochen nach Geburt). Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Nachfrist auf 12 Wochen.
Wichtige Daten und Fakten
Schutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Verlängerung auf 12 Wochen bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Behinderung des Kindes. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Mutterschutzfristen Schritt für Schritt: 1. Errechneten Geburtstermin eingeben: Das voraussichtliche Entbindungsdatum laut ärztlichem Attest. 2. Beginn der Schutzfrist berechnen: 6 Wochen vor dem errechneten Termin. Die Schwangere darf in dieser Zeit nicht arbeiten, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit. 3. Ende der Schutzfrist berechnen: 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder festgestellter Behinderung: 12 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburt: zusätzlich die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden. 4. Kündigungsschutz: Während der gesamten Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt. 5. Mutterschaftsgeld: 13 EUR/Tag von der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss bis zum vollen Nettogehalt. 6. Beschäftigungsverbot: Absolutes Verbot in den Schutzfristen. Individuelles oder generelles Verbot bei Gefährdung auch außerhalb.
Berechnungsbeispiel
Errechneter Geburtstermin: 15.06.2026. Beginn Schutzfrist: 04.05.2026 (6 Wochen vorher). Ende Schutzfrist: 10.08.2026 (8 Wochen nach Geburt). Gesamtdauer: 14 Wochen.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
Mehr aus Soziales
Verwandte Rechner
Arbeitslosengeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld I 2026 aus Bruttogehalt, Steuerklasse, Kindern und Alter: Tages- und Monatsbetrag, Bezugsdauer, Gesamtanspruch und Rechenweg.
Wohngeld-Rechner
Prüfen Sie Ihren Wohngeldanspruch 2026 nach § 19 WoGG: Aus Haushaltsgröße, Mietenstufe, Bruttoeinkommen und Miete ergibt sich Wohngeld pro Monat und Jahr.
Kindergeld-Rechner
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Geben Sie die Zahl Ihrer Kinder ein und sehen Sie den Betrag pro Monat, pro Jahr und je Kind.
BAföG-Rechner
Schätzen Sie Ihr Studien-BAföG 2026 aus Wohnsituation, Elterneinkommen, Geschwistern, eigenem Einkommen und Vermögen, inklusive Zuschuss- und Darlehensanteil.