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Soziales

Krankengeld-Rechner

Berechnen Sie Ihr Krankengeld 2026: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto, abzüglich Sozialbeiträgen, mit Tagesbetrag, Nettoverlust und Höchstanspruch.

Aktualisiert 26.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Angaben zum Einkommen

Krankengeld pro Monat

1.813,32 €

nach Abzug der SV-Beiträge

Krankengeld pro Tag

60,44 €

Max. Bezugsdauer Krankengeld

72 Wochen

78 Wochen in 3 Jahren abzüglich 6 Wochen Entgeltfortzahlung

Nettoverlust pro Monat

486,68 €

gegenüber Nettogehalt

Max. Gesamtanspruch (72 Wochen = 504 Tage)

30.461,76 €

Berechnungsgrundlage

70% vom Brutto (Regelentgelt)2.450,00 €
90% vom Netto (Obergrenze)2.070,00 €
Krankengeld vor SV-Abzügen2.070,00 €
RV-, AV- und PV-Beiträge (12,4 %)-256,68 €
Krankengeld netto1.813,32 €

Hinweis: Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt (nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber). Es beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts. Das Regelentgelt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5.812,50 €/Monat – höchstens 135,63 € brutto pro Tag. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?

Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal aber 90 % des Nettolohns. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 Euro brutto pro Kalendertag (70 % von 1/360 der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro). Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.

Ab wann wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt, da der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung leistet. Für dieselbe Krankheit gilt eine Höchstdauer von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren; die 6 Wochen Lohnfortzahlung zählen mit, sodass Krankengeld selbst höchstens 72 Wochen gezahlt wird.

Welche Abzüge gehen vom Krankengeld noch ab?

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Abgezogen werden Ihre Anteile zur Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,8 %), zusammen 12,4 %; Kinderlose ab 23 zahlen zusätzlich den PV-Zuschlag von 0,6 % auf 80 % des Regelentgelts. Krankenversicherungsbeiträge fallen während des Bezugs nicht an. Beispiel mit 3.500 € brutto und 2.300 € netto: 70 % vom Brutto wären 2.450 €, gedeckelt auf 90 % vom Netto sind es 2.070 €, nach Abzug von 256,68 € bleiben 1.813,32 € im Monat bzw. 60,44 € pro Tag.

Ratgeber

Was ist der Krankengeld-Rechner?

Der Krankengeld-Rechner berechnet die Höhe des Krankengeldes, das die gesetzliche Krankenkasse ab der 7. Krankheitswoche zahlt.

Wie funktioniert der Krankengeld-Rechner?

Geben Sie Ihr Brutto- und Nettogehalt ein. Krankengeld beträgt 70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos. Der Rechner ermittelt den täglichen und monatlichen Betrag abzüglich der SV-Beiträge, die der Versicherte während des Krankengeldbezugs trägt (RV, AV und PV: 12,4 %, Kinderlose ab 23 zusätzlich den PV-Zuschlag).

Wichtige Daten und Fakten

Krankengeld: 70 % des Brutto, max. 90 % des Netto. Höchstbetrag 2026: 135,63 Euro/Tag brutto (70 % von 1/360 der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro). Bezugsdauer: 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit, einschließlich der 6 Wochen Entgeltfortzahlung – Krankengeld selbst also höchstens 72 Wochen (504 Tage).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie das Krankengeld Schritt für Schritt: 1. Bruttogehalt eingeben: Das regelmäßige Bruttogehalt vor der Erkrankung. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden anteilig berücksichtigt. 2. Nettogehalt eingeben: Das letzte Nettogehalt dient als Obergrenze. 3. Brutto-Krankengeld berechnen: 70 % des Bruttogehalts (Regelentgelt), das nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung zählt (69.750 EUR/Jahr = 5.812,50 EUR/Monat in 2026). Maximal 90 % des Nettogehalts. Es gilt der niedrigere Betrag. 4. SV-Beiträge abziehen: Während des Krankengeldbezugs trägt der Versicherte die halben Beiträge zur RV (9,3 %), AV (1,3 %) und PV (1,8 %), zusammen 12,4 % des Krankengeldes. Kinderlose ab 23 zahlen zusätzlich den PV-Zuschlag von 0,6 % auf 80 % des Regelentgelts. Die KV wird nicht erhoben. 5. Auszahlungsbetrag: Brutto-Krankengeld minus SV-Beiträge. 6. Beginn und Dauer: Krankengeld beginnt nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höchstdauer von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit schließt diese 6 Wochen ein – Krankengeld selbst wird also höchstens 72 Wochen (504 Tage) gezahlt. Beispiel: Arbeitnehmer mit 4.200 EUR Brutto und 2.750 EUR Netto. 70 % Brutto: 2.940 EUR. 90 % Netto: 2.475 EUR. Es gilt der niedrigere Wert: 2.475 EUR. Kalendertäglich: 2.475 / 30 = 82,50 EUR. SV-Abzüge (12,4 %): 306,90 EUR. Netto-Krankengeld: 2.475 - 306,90 = 2.168,10 EUR/Monat (72,27 EUR pro Tag).

Berechnungsbeispiel

Brutto 4.200 EUR, Netto 2.750 EUR. 70 % Brutto: 2.940 EUR. 90 % Netto: 2.475 EUR (gilt). Minus SV-Beiträge (12,4 % = 306,90 EUR): Netto-Krankengeld 2.168,10 EUR/Monat.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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