Grundsteuer-Rechner
Schätzen Sie die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell aus Bodenrichtwert, Fläche, Gebäudeart, Baujahr und Hebesatz – pro Jahr und pro Monat.
Typisch: 300% - 900%, variiert je nach Gemeinde
Jährliche Grundsteuer
271,56 €
Monatliche Grundsteuer
22,63 €
Berechnungsweg
150 EUR/m² x 500 m²
Bewertungsfaktor: 2,8x (Einfamilienhaus, 1978 - 2022)
Grundsteuerwert x 0,031% (Wohngrundstücke)
Steuermessbetrag x Hebesatz (400%)
Fälligkeitstermine
15. Februar
67,89 €
15. Mai
67,89 €
15. August
67,89 €
15. November
67,89 €
Hinweis zur Berechnung
Dies ist eine vereinfachte Berechnung nach dem Bundesmodell. Die tatsächliche Grundsteuer hängt von vielen weiteren Faktoren ab, darunter die statistische Nettokaltmiete, der Liegenschaftszinssatz, die Restnutzungsdauer und die konkrete Bewertung durch das Finanzamt. Einige Bundesländer (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) verwenden abweichende Modelle. Bitte nutzen Sie den offiziellen Grundsteuerrechner Ihres Bundeslandes für eine exakte Berechnung.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was hat sich bei der Grundsteuer 2025 geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Bewertungsregeln berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Im Bundesmodell ergibt sich der neue Grundsteuerwert aus Bodenrichtwert, Grundstücksfläche und einer vereinfachten Ertragsbewertung für Wohngebäude.
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer im Bundesmodell?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: 1. Ermittlung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt. 2. Multiplikation mit der Steuermesszahl (0,031 % für Wohngrundstücke, 0,034 % für andere). 3. Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz variiert stark je nach Kommune.
Welche Bundesländer nutzen eigene Grundsteuermodelle?
Fünf Bundesländer haben eigene Modelle: Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Bayern (Flächenmodell), Hamburg (Wohnlagenmodell), Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren) und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell). Das Saarland und Sachsen wenden das Bundesmodell an, aber mit eigenen Steuermesszahlen; alle übrigen Länder nutzen das Bundesmodell. Dieser Rechner basiert darauf, mit der Bundes-Messzahl von 0,031 % für Wohngrundstücke – in Ländern mit eigenem Modell oder eigenen Messzahlen kann die tatsächliche Steuer deutlich abweichen.
Ratgeber
Was ist der Grundsteuer-Rechner?
Der Grundsteuer-Rechner berechnet die jährliche Grundsteuer nach dem ab 2025 geltenden neuen Bewertungsrecht. Er berücksichtigt Grundsteuerwert, Steuermesszahl und den kommunalen Hebesatz.
Wie funktioniert der Grundsteuer-Rechner?
Die Berechnung erfolgt in drei Stufen: Grundsteuerwert ermitteln, Steuermesszahl anwenden (0,031 % für Wohn-, 0,034 % für Nichtwohngrundstücke im Bundesmodell), dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren. Einige Bundesländer verwenden eigene Modelle.
Wichtige Daten und Fakten
Neue Grundsteuer gilt seit 01.01.2025. Hebesätze variieren je nach Gemeinde (200-900 %). Eigene Modelle in Bayern (Flächenmodell), Baden-Württemberg (Bodenwertmodell) u. a.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Grundsteuer Schritt für Schritt (Bundesmodell): 1. Grundsteuerwert ermitteln: Dieser wird vom Finanzamt im Bescheid über den Grundsteuerwert festgestellt. Er basiert auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudefaktor und statistischer Nettokaltmiete. Den Wert finden Sie in Ihrem Feststellungsbescheid. 2. Steuermesszahl anwenden: Für Wohngrundstücke beträgt die Steuermesszahl 0,031 % (0,00031), für Nichtwohngrundstücke 0,034 % (0,00034). Steuermessbetrag = Grundsteuerwert x Steuermesszahl. 3. Hebesatz der Gemeinde anwenden: Grundsteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz (in %). Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Webseite Ihrer Kommune. Beispiel: Einfamilienhaus in Köln mit einem Grundsteuerwert von 250.000 EUR. Steuermesszahl: 0,031 % = 0,00031. Steuermessbetrag: 250.000 x 0,00031 = 77,50 EUR. Hebesatz Köln 2026: 475 %. Grundsteuer: 77,50 x 4,75 = 368,13 EUR pro Jahr. Achtung: In Bayern gilt das Flächenmodell (nur Grundstücks- und Gebäudefläche), in Baden-Württemberg das Bodenwertmodell (nur Bodenrichtwert x Fläche). Prüfen Sie, welches Modell in Ihrem Bundesland gilt.
Berechnungsbeispiel
Einfamilienhaus Köln, Grundsteuerwert: 250.000 EUR. Steuermesszahl (Wohnen): 0,031 %. Steuermessbetrag: 250.000 x 0,00031 = 77,50 EUR. Hebesatz Köln: 475 %. Grundsteuer: 77,50 x 4,75 = 368,13 EUR/Jahr (= 92,03 EUR/Quartal).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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