Mutterschaftsgeld-Rechner
Aus Ihrem Nettogehalt ergeben sich Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 € pro Tag) und Arbeitgeberzuschuss pro Tag, Monat und für die ganze Schutzfrist.
Angaben
Durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist
Mutterschaftsgeld gesamt / Tag
83,33 €
2.500,00 € pro Monat
Krankenkasse / Tag
13,00 €
max. 13,00 €/Tag
AG-Zuschuss / Tag
70,33 €
Netto/Tag - KK-Anteil
Gesamtleistung während Schutzfrist (98 Tage)
8.166,67 €
6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Entbindung
Aufschlüsselung pro Monat
Hinweis: Die Krankenkasse zahlt maximal 13,00 € pro Tag. Die Differenz zum Nettogehalt trägt der Arbeitgeber als Zuschuss. Bei privat Versicherten oder Minijobberinnen gelten besondere Regelungen. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse 13 Euro/Tag. Der Arbeitgeber stockt die Differenz zum Nettodurchschnittsgehalt auf. Insgesamt erhalten Sie so Ihr volles Nettogehalt.
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Mutterschaftsgeld wird während der gesetzlichen Mutterschutzfrist gezahlt: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten).
Wie viel Mutterschaftsgeld erhalte ich für die gesamte Schutzfrist?
Der Rechner teilt Ihr durchschnittliches Nettogehalt durch 30 und multipliziert den Tagessatz mit den 98 Kalendertagen der regulären Schutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Bei 2.500 € netto sind das 83,33 € pro Tag und insgesamt rund 8.166,67 €: 1.274 € zahlt die Krankenkasse (13 € × 98 Tage), 6.892,67 € der Arbeitgeber als Zuschuss. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten dauert die Schutzfrist nach der Geburt 12 statt 8 Wochen; mit 126 Tagen kämen Sie im selben Beispiel auf 10.500 €.
Ratgeber
Was ist der Mutterschaftsgeld-Rechner?
Der Mutterschaftsgeld-Rechner berechnet das Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen vor und nach der Geburt.
Wie funktioniert der Mutterschaftsgeld-Rechner?
Geben Sie Ihr Nettogehalt ein. Die Krankenkasse zahlt max. 13 Euro/Tag, der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettogehalt auf (Zuschuss = Nettotagesgehalt - 13 Euro). Der Rechner berechnet die Gesamtleistung für die gesamte Mutterschutzzeit.
Wichtige Daten und Fakten
Mutterschaftsgeld der Kasse: max. 13 Euro/Tag. Schutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt). Arbeitgeberzuschuss bis zum vollen Nettogehalt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Mutterschaftsgeld Schritt für Schritt: 1. Nettoeinkommen ermitteln: Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. 2. Mutterschaftsgeld der Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 EUR pro Kalendertag. Bei Netto unter 390 EUR/Monat: nur der anteilige Betrag. Privat versicherte Frauen erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 EUR vom Bundesamt für Soziale Sicherung. 3. Arbeitgeberzuschuss berechnen: Nettotagesgehalt minus 13 EUR = Arbeitgeberzuschuss pro Tag. Nettotagesgehalt = Monatsnetto / 30. 4. Gesamtleistung pro Monat: (13 EUR + Arbeitgeberzuschuss) x 30 = volles Nettogehalt. 5. Dauer der Zahlung: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin + 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt). Insgesamt 14 Wochen (= 98 Tage). Beispiel: Arbeitnehmerin mit 2.700 EUR Nettogehalt/Monat. Nettotagesgehalt: 2.700 / 30 = 90 EUR. Mutterschaftsgeld Krankenkasse: 13 EUR/Tag. Arbeitgeberzuschuss: 90 - 13 = 77 EUR/Tag. Gesamtleistung: 90 EUR/Tag = 2.700 EUR/Monat. Für 14 Wochen (98 Tage): Krankenkasse: 98 x 13 = 1.274 EUR. Arbeitgeber: 98 x 77 = 7.546 EUR. Gesamtleistung: 8.820 EUR. Der Mutterschutz ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Berechnungsbeispiel
Netto 2.700 EUR/Monat. KK-Mutterschaftsgeld: 13 EUR/Tag. Arbeitgeberzuschuss: 77 EUR/Tag. Gesamtleistung für 14 Wochen (98 Tage): 8.820 EUR (steuerfrei).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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