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Arbeit

Teilzeit-Rechner

Aus Vollzeitstunden, Vollzeitgehalt und neuer Wochenarbeitszeit folgt Ihr Teilzeitgehalt brutto und netto 2026, mit Stundenlohn und den Folgen für die Rente.

Aktualisiert 26.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Teilzeit-Gehalt brutto / Monat

3.000,00 €

75,0 % des Vollzeit-Gehalts

Netto Teilzeit / Monat

2.054,42 €

-551,08 € (-21,2 %)

Vergleich

Vollzeit-Gehalt brutto / Monat4.000,00 €
Teilzeit-Gehalt brutto / Monat3.000,00 €
Differenz brutto / Monat-1.000,00 €
Stundenlohn brutto23,09 €
Arbeitszeitanteil75,0 %
Netto 2026
Netto Vollzeit / Monat2.605,50 €
Netto Teilzeit / Monat2.054,42 €
Differenz netto / Monat-551,08 € (-21,2 %)
Jährlich (brutto)
Vollzeit / Jahr48.000,00 €
Teilzeit / Jahr36.000,00 €
Differenz / Jahr-12.000,00 €
Gesetzliche Rente
Entgeltpunkte je Jahr Vollzeit0,9241
Entgeltpunkte je Jahr Teilzeit0,6931
Monatsrente je Teilzeitjahr-9,82 €

Das Teilzeit-Brutto ist proportional zur Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG), der Stundenlohn mit 4,33 Wochen pro Monat gerechnet. Netto 2026 nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Rente: Jahresbrutto (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze) geteilt durch das Durchschnittsentgelt von 51.944,00 € ergibt die Entgeltpunkte; jeder Punkt ist nach dem aktuellen Rentenwert 42,52 € Monatsrente wert.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich mein Teilzeitgehalt?

Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt * Teilzeitstunden / Vollzeitstunden. Beispiel: Bei 3.500 Euro Vollzeit (40 Std.) und 30 Std. Teilzeit ergibt sich: 3.500 * 30 / 40 = 2.625 Euro brutto.

Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Ja, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit, wenn sein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 Abs. 1 und 7 TzBfG, Auszubildende zählen nicht mit).

Sinkt mein Stundenlohn, wenn ich in Teilzeit gehe?

Nein. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf mindestens den anteiligen Lohn eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten (§ 4 Abs. 1 TzBfG) – der Bruttostundenlohn bleibt also gleich, nur die Stundenzahl sinkt. Mit den Standardwerten: 4.000 € bei 40 Wochenstunden entsprechen 23,09 € pro Stunde (4.000 ÷ (40 × 4,33)); bei 30 Stunden erhalten Sie 3.000 € zum selben Stundenlohn. Netto fällt der Rückgang wegen der Steuerprogression prozentual geringer aus als brutto: in Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer) -21,2 % statt -25 %.

Ratgeber

Was ist der Teilzeit-Rechner?

Der Teilzeit-Rechner berechnet das anteilige Gehalt bei Reduzierung der Arbeitszeit und zeigt die Auswirkungen auf das Nettogehalt und die gesetzliche Rente.

Wie funktioniert der Teilzeit-Rechner?

Geben Sie Vollzeitstunden, Vollzeitgehalt und die gewünschte Teilzeitstundenzahl sowie Steuerklasse, Kinder und Kirchensteuer ein. Der Rechner ermittelt das anteilige Brutto, das Netto 2026 vor und nach der Reduzierung und die Entgeltpunkte für die gesetzliche Rente. Durch die Steuerprogression sinkt das Netto prozentual weniger als das Brutto.

Wichtige Daten und Fakten

Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 Abs. 1 und 7 TzBfG). Brückenteilzeit seit 2019: befristete Teilzeit für ein bis fünf Jahre mit Rückkehr zur früheren Arbeitszeit, bei in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern (§ 9a Abs. 1 TzBfG).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie Ihr Teilzeitgehalt Schritt für Schritt: 1. Vollzeit-Bruttogehalt eingeben: Das aktuelle oder vereinbarte Gehalt bei voller Stelle. 2. Vollzeit- und Teilzeitstunden angeben: Vollzeit z. B. 40 h/Woche, gewünschte Teilzeit z. B. 30 h/Woche. 3. Teilzeitfaktor berechnen: Teilzeitstunden / Vollzeitstunden = 30 / 40 = 0,75 (75 %). 4. Teilzeit-Brutto ermitteln: Vollzeit-Brutto x Teilzeitfaktor. Bei 4.000 EUR Vollzeit: 4.000 x 0,75 = 3.000 EUR. 5. Netto berechnen: Durch die Steuerprogression sinkt die Lohnsteuer überproportional. 25 % weniger Brutto bedeuten in Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer) bei 2.500 bis 6.000 EUR Vollzeitbrutto rund 21 % weniger Netto. 6. Rentenauswirkung beachten: Entgeltpunkte sinken proportional zur Arbeitszeitreduzierung. Wer das Durchschnittsentgelt verdient (51.944 EUR im Jahr 2026), dem fehlen bei 75 % Teilzeit über 10 Jahre 2,5 Entgeltpunkte, nach dem aktuellen Rentenwert 2,5 x 42,52 EUR = 106,30 EUR Monatsrente.

Berechnungsbeispiel

Vollzeit 4.000 EUR brutto, 40 h/Woche, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Teilzeit 30 h (75 %): Brutto 3.000 EUR. Das Netto sinkt von 2.605,50 EUR auf 2.054,42 EUR, also um 551,08 EUR (-21,2 %) statt um 651,38 EUR bei proportionaler Kürzung, weil die Lohnsteuer überproportional sinkt (mit Kind: -554,67 EUR). Rente: je Teilzeitjahr 0,2310 Entgeltpunkte weniger, rund 9,82 EUR Monatsrente; nach 10 Jahren 98,23 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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