Mindestlohn-Rechner
Der Mindestlohn 2026 von 13,90 € pro Stunde, umgerechnet auf Ihre Wochenstunden: je Monat, Jahr und Arbeitstag – mit Prüfung, ob Ihr Monatsbrutto ihn einhält.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026
13,90 € / Stunde
Monats-Mindestlohn
2.409,33 €
bei 173,33 Std./Monat
Jahres-Mindestlohn
28.912,00 €
Mindestlohn wird unterschritten!
Ihr Stundenlohn: 12,69 € (-209,33 € / Monat zum Mindestlohn)
Berechnung
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde. Ab 01.01.2027 steigt er auf 14,60 € (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung) – bei 40 Wochenstunden sind das 2.530,67 € im Monat. Monatswerte mit 13/3 Wochen je Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate). Alle Beträge sind brutto; Lohnsteuer und Sozialabgaben zieht der Rechner nicht ab.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde; ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich 2026 ein monatliches Bruttogehalt von 2.409,33 Euro (13,90 € × 40 Stunden × 13/3 Wochen), 2027 von 2.530,67 Euro.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Ausnahmen gelten für Auszubildende, Pflichtpraktikanten (unabhängig von der Dauer des Praktikums), freiwillige Orientierungs- sowie ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika bis zu 3 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung.
Wie prüft der Rechner, ob mein Gehalt den Mindestlohn einhält?
Geben Sie Ihre Wochenstunden und Ihr tatsächliches Bruttomonatsgehalt ein. Der Rechner rechnet die Wochenstunden mit 13/3 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate) auf den Monat hoch und teilt das Gehalt durch diese Stundenzahl. Beispiel: 2.200 € bei 40 Stunden pro Woche ergeben 2.200 ÷ 173,33 = 12,69 € pro Stunde – der Mindestlohn von 13,90 € wird unterschritten. Für 40 Wochenstunden müssten es mindestens 2.409,33 € brutto im Monat sein.
Ratgeber
Was ist der Mindestlohn-Rechner?
Der Mindestlohn-Rechner berechnet das Mindestbruttogehalt auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns und der vereinbarten Arbeitsstunden.
Wie funktioniert der Mindestlohn-Rechner?
Geben Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit und die Arbeitstage pro Woche ein. Der Rechner rechnet die Wochenstunden mit 13/3 Wochen je Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate) hoch und ermittelt das Mindest-Monatsbrutto, das Jahresbrutto und den Mindestlohn je Arbeitstag. Optional prüft er, ob Ihr tatsächliches Bruttogehalt den Mindestlohn einhält. Alle Werte sind brutto – Lohnsteuer und Sozialabgaben zieht der Rechner nicht ab.
Wichtige Daten und Fakten
Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2026: 13,90 Euro/Stunde, ab 01.01.2027: 14,60 Euro/Stunde (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Die Mindestlohnkommission entscheidet alle 2 Jahre über die Anpassung. Ausnahmen u. a.: Pflichtpraktika unabhängig von der Dauer, freiwillige Orientierungs- und ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika bis 3 Monate, Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Mindestlohn-Gehalt Schritt für Schritt: 1. Wöchentliche Arbeitszeit eingeben: Laut Arbeitsvertrag, z. B. 40 Stunden. 2. Monatliche Arbeitsstunden berechnen: Wochenstunden x 13/3 (52 Wochen ÷ 12 Monate, rund 4,33). Bei 40 h/Woche: 173,33 h/Monat. 3. Mindest-Monatsbrutto berechnen: 40 h x 13,90 EUR x 13/3 = 2.409,33 EUR (bei 40 h/Woche). Bei 38,5 h/Woche: 38,5 h x 13,90 EUR x 13/3 = 2.318,98 EUR. Ab 01.01.2027 (14,60 EUR) sind es bei 40 h/Woche 2.530,67 EUR. 4. Netto einordnen: Der Rechner zeigt nur Bruttowerte. In Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer bleiben von 2.409,33 EUR brutto rund 1.713 EUR netto (Lohnsteuer 172,50 EUR, Sozialabgaben rund 524 EUR); genau rechnet der Brutto-Netto-Rechner. 5. Mindestlohn prüfen: Teilen Sie Ihr Monatsbrutto durch die monatlichen Arbeitsstunden. Liegt der Wert unter 13,90 EUR, wird der Mindestlohn unterschritten. 6. Ausnahmen beachten: Pflichtpraktika aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung unabhängig von ihrer Dauer, freiwillige Orientierungspraktika sowie ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika bis 3 Monate (§ 22 Abs. 1 MiLoG), Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten und Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Berechnungsbeispiel
40 h/Woche, Mindestlohn 13,90 EUR. Monatsstunden: 40 x 13/3 = 173,33 h. Monatsbrutto: 40 x 13,90 EUR x 13/3 = 2.409,33 EUR. Netto (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer): ca. 1.713 EUR. Ab 2027 (14,60 EUR): 40 x 14,60 EUR x 13/3 = 2.530,67 EUR brutto.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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