Pfändungsrechner
Ermitteln Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens nach der Pfändungstabelle.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?
Die Pfändungsfreigrenze liegt 2025 bei ca. 1.491 Euro netto für Personen ohne Unterhaltspflichten. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhoht sich der Freibetrag um ca. 560 Euro.
Was kann gepfändet werden?
Gepfändet werden können Arbeitseinkommen oberhalb der Freigrenze, Bankguthaben (Pfändungsschutzkonto bietet Schutz), Wertgegenstaende und andere Vermögenwerte. Existenznotwendige Gegenstaende sind geschuetzt.
Was ist der Pfändungsrechner?
Der Pfändung-Rechner ermittelt den pfändbaren und pfändungsfreien Anteil Ihres Einkommens nach der Pfändungstabelle.
Wie funktioniert der Pfändungsrechner?
Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der Unterhaltspflichten ein. Der Rechner ermittelt anhand der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung den pfändungsfreien Betrag und den pfändbaren Anteil.
Wichtige Daten und Fakten
Pfändungsfreigrenze 2025: 1.491,75 Euro (ohne Unterhaltspflichten). Erhöhung um ca. 560 Euro je Unterhaltspflicht. Anpassung der Tabelle am 01.07. jedes Jahres.
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