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Soziales

Übergangsgeld-Rechner

Berechnen Sie Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Reha: 68 % (mit Kind 75 %) von 80 % des Bruttos, höchstens vom Netto, pro Monat und pro Tag.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Angaben

Laut Gehaltsabrechnung – das Übergangsgeld ist auf dieser Basis gedeckelt.

Übergangsgeld pro Monat

1.394,00 €

68% der Berechnungsgrundlage (ohne Kind)

Berechnungsgrundlage

2.050,00 €

gedeckelt auf das Netto – 80 % vom Brutto wären 2.400,00 €

Pro Tag

46,47 €

Hinweis: Übergangsgeld wird während medizinischer oder beruflicher Rehabilitation gezahlt. Es beträgt 68 % (mit Kind 75 %) der Berechnungsgrundlage: 80 % des Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens aber das Nettoentgelt (§ 66 SGB IX). 75 % gelten auch, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner Sie pflegt oder selbst pflegebedürftig ist. Vereinfachte Berechnung mit 30 Tagen je Monat. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist Übergangsgeld?

Übergangsgeld ist eine Leistung der Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft während medizinischer oder beruflicher Rehabilitation. Es sichert den Lebensunterhalt während der Maßnahme.

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

Es beträgt 68 % der Berechnungsgrundlage, mit mindestens einem Kind 75 %. Berechnungsgrundlage sind 80 % des letzten Bruttoentgelts, höchstens das Nettoentgelt – in der Praxis meist das Netto. Nur in der Sozialen Entschädigung (SGB XIV) liegt der Satz höher (80 % bzw. 75 %).

Warum fragt der Übergangsgeld-Rechner nach Brutto und Netto?

Nach § 66 SGB IX ist die Berechnungsgrundlage 80 % des regelmäßigen Bruttoentgelts (Regelentgelt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze), höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt; davon werden 68 % gezahlt, mit mindestens einem Kind 75 %. Der Rechner vergleicht beide Werte und nimmt den niedrigeren: Bei 3.000 € brutto wären 80 % zwar 2.400 €, bei 2.050 € netto zählt aber das Netto – das ergibt 1.394 € Übergangsgeld im Monat (mit Kind 1.537,50 €). Weil Arbeitnehmer allein rund 21 % Sozialversicherungsbeiträge zahlen, liegt das Netto fast immer unter 80 % des Bruttos.

Ratgeber

Was ist der Übergangsgeld-Rechner?

Der Übergangsgeld-Rechner berechnet die Höhe des Übergangsgeldes bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation.

Wie funktioniert der Übergangsgeld-Rechner?

Geben Sie Ihr letztes Brutto- und Nettogehalt ein. Das Übergangsgeld beträgt 68 % (mit Kind 75 %) der Berechnungsgrundlage – 80 % des Bruttos, höchstens das Netto – und wird von Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder Unfallversicherung gezahlt.

Wichtige Daten und Fakten

Übergangsgeld: 68 % (mit Kind 75 %) der Berechnungsgrundlage = 80 % des Bruttos, höchstens das Netto (§ 66 SGB IX). Zahlung durch DRV, Arbeitsagentur oder Unfallversicherung. Voraussetzung: Teilnahme an einer Reha-Maßnahme.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie das Übergangsgeld Schritt für Schritt: 1. Letztes Brutto- und Nettoentgelt ermitteln: aus dem letzten abgerechneten Monat vor Beginn der Reha-Maßnahme. 2. Berechnungsgrundlage bestimmen: 80 % des Bruttoentgelts (Regelentgelt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026: 8.450 EUR/Monat), aber nicht mehr als das Nettoentgelt (§ 66 Abs. 1 SGB IX). Weil Arbeitnehmer allein rund 21 % Sozialversicherungsbeiträge zahlen, liegt das Netto fast immer unter 80 % des Bruttos – dann ist das Netto die Berechnungsgrundlage. 3. Übergangsgeld berechnen: Ohne Kind: 68 % der Berechnungsgrundlage. Mit mindestens 1 Kind (oder wenn der Ehepartner Sie pflegt oder selbst pflegebedürftig ist): 75 %. 4. Zahlungsdauer: Für die gesamte Dauer der medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme. Bei medizinischer Reha: typisch 3-6 Wochen. Bei beruflicher Reha (Umschulung): bis zu 2 Jahre. 5. Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung (DRV), bei beruflicher Reha auch die Bundesagentur für Arbeit, oder die gesetzliche Unfallversicherung. 6. Sozialversicherung: Während des Übergangsgeldbezugs besteht Versicherungspflicht in KV, PV, RV und AV. Beiträge trägt der Reha-Träger.

Berechnungsbeispiel

Brutto 3.000 EUR, Netto 2.050 EUR, ohne Kind. 80 % vom Brutto = 2.400 EUR – mehr als das Netto, daher Berechnungsgrundlage 2.050 EUR. Übergangsgeld: 2.050 x 0,68 = 1.394 EUR/Monat (46,47 EUR/Tag). Mit Kind (75 %): 2.050 x 0,75 = 1.537,50 EUR/Monat.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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