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Soziales

Waisenrente-Rechner

Die Waisenrente beträgt 10 % (Halbwaise) oder 20 % (Vollwaise) der Rente des verstorbenen Elternteils. Sie sehen den Betrag je Kind pro Monat, Jahr und gesamt.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Angaben

Waisenrente pro Kind / Monat

150,00 €

10% der Rente (Halbwaise)

Pro Kind / Jahr

1.800,00 €

Hinweis: Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben) beträgt 10% der Rente des Verstorbenen, Vollwaisenrente (beide Eltern verstorben) beträgt 20%. Die Rente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung/Studium bis zum 27. Lebensjahr. Nicht enthalten ist der Zuschlag nach § 78 SGB VI (0,0833 Entgeltpunkte je Beitragsmonat des Verstorbenen, bei Vollwaisen 0,075). Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Waisenrente?

Anspruch haben Kinder, wenn ein Elternteil (Halbwaisenrente) oder beide Elternteile (Vollwaisenrente) verstorben sind und der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt hat.

Wie hoch ist die Waisenrente?

Die Halbwaisenrente beträgt 10 % der Rente des Verstorbenen, die Vollwaisenrente 20 %. Hinzu kommt ein Zuschlag basierend auf den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen.

Wird eigenes Einkommen auf die Waisenrente angerechnet?

Nein. Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen bei Waisenrenten nicht mehr angerechnet – auch volljährige Waisen mit Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder Minijob erhalten die Rente in voller Höhe. Der Rechner fragt deshalb kein Einkommen des Kindes ab: Bei 1.500 € Rente des Verstorbenen beträgt die Halbwaisenrente 150 € und die Vollwaisenrente 300 € im Monat, unabhängig vom eigenen Verdienst. Ab dem 18. Geburtstag kommt es nur darauf an, dass eine Voraussetzung wie Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst vorliegt.

Ratgeber

Was ist der Waisenrente-Rechner?

Der Waisenrente-Rechner berechnet die Höhe der Halb- oder Vollwaisenrente für Kinder verstorbener Versicherter.

Wie funktioniert der Waisenrente-Rechner?

Geben Sie die Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils ein. Halbwaisenrente: 10 % der Rente des Verstorbenen. Vollwaisenrente: 20 %. Den Zuschlag nach § 78 SGB VI, der von den Beitragsmonaten des Verstorbenen abhängt, rechnet der Rechner nicht ein.

Wichtige Daten und Fakten

Halbwaisenrente: 10 % der Versichertenrente. Vollwaisenrente: 20 %. Bezug bis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 27 Jahre. Eigenes Einkommen wird nicht angerechnet (seit 2015).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Waisenrente Schritt für Schritt: 1. Rentenanspruch des Verstorbenen ermitteln: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert (42,52 EUR seit 01.07.2026, bundesweit einheitlich). Alternativ den Betrag aus dem Rentenbescheid des Verstorbenen verwenden. 2. Art der Waisenrente bestimmen: Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben): 10 % der Versichertenrente. Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben): 20 % der höheren Versichertenrente. 3. Zurechnungszeit und Zuschlag: Die Zeit vom Tod bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (Todesfall 2026; steigt bis 2031 auf 67 Jahre) wird fiktiv als Versicherungszeit angerechnet. Zusätzlich erhält die Waise einen Zuschlag von 0,0833 Entgeltpunkten (Vollwaise: 0,075) je Beitragsmonat des Verstorbenen (§ 78 SGB VI). 4. Freibetrag und Anrechnung: Seit 2015 wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr angerechnet. 5. Bezugsdauer: Bis zum 18. Geburtstag. Bei Schule, Ausbildung oder Studium: bis 27 Jahre. Bei Behinderung: unbefristet. 6. Antrag bei der DRV stellen.

Berechnungsbeispiel

Verstorbener Vater hatte 30 Entgeltpunkte aus 360 Beitragsmonaten. Rentenanspruch: 30 x 42,52 = 1.275,60 EUR. Halbwaisenrente (10 %): 127,56 EUR/Monat. Plus Zuschlag nach § 78 SGB VI: 360 x 0,0833 = 29,988 Entgeltpunkte x 10 % x 42,52 = 127,51 EUR. Gesamt: 255,07 EUR/Monat (bei Tod vor dem 65. Lebensjahr bis zu 10,8 % Abschlag).

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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