Urlaubsabgeltung-Rechner
Resturlaub bei Kündigung in Geld umrechnen: Aus Monatsbrutto, offenen Urlaubstagen und Arbeitstagen pro Monat folgen Tagesentgelt und Abgeltung brutto.
Tagesentgelt = 3 Monatsgehälter ÷ (13 Wochen × Arbeitstage je Woche), § 11 BUrlG – bei 5 Tagen also Monatsgehalt ÷ 21,67.
Urlaubsabgeltung (brutto)
1.846,15 €
Berechnung
Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG: Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, wird mit dem vollen Bruttoentgelt je Urlaubstag abgegolten (§ 11 BUrlG, Referenzzeitraum 13 Wochen). Die Abgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig; das Netto hängt von individueller Lohnsteuer und Sozialversicherung ab.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Urlaubsabgeltung gibt es nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Resturlaub nicht mehr genommen werden kann. Der Urlaub wird dann in Geld ausgezahlt.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Die Abgeltung ergibt sich aus dem durchschnittlichen Tagesentgelt der letzten 13 Wochen multipliziert mit den verbleibenden Urlaubstagen. Sie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wie berechnet der Rechner das Tagesentgelt?
Wie § 11 BUrlG aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen: 3 Monatsgehälter ÷ (13 Wochen × Arbeitstage pro Woche). Bei der 5-Tage-Woche sind das 65 Arbeitstage, also Monatsgehalt ÷ 21,67. Mit den Standardwerten ergibt sich ein Tagesentgelt von 4.000 € × 3 ÷ 65 = 184,62 €, für 10 offene Urlaubstage also 1.846,15 € brutto. Bei einer 3-Tage-Woche zählen 39 Arbeitstage in 13 Wochen (13 je Monat). Bei schwankendem Verdienst (Provisionen, Überstunden) ist der tatsächliche 13-Wochen-Verdienst maßgeblich.
Ratgeber
Was ist der Urlaubsabgeltung-Rechner?
Der Urlaubsabgeltung-Rechner berechnet den Auszahlungsbetrag für nicht genommene Urlaubstage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wie funktioniert der Urlaubsabgeltung-Rechner?
Geben Sie das Bruttomonatsgehalt und die Anzahl der offenen Urlaubstage ein. Dazu die Arbeitstage pro Woche: Der Rechner ermittelt das Tagesentgelt wie § 11 BUrlG aus 13 Wochen (3 Monatsgehälter ÷ 13 Wochen × Arbeitstage je Woche, bei der 5-Tage-Woche Monatsgehalt ÷ 21,67) und multipliziert es mit den Resturlaubstagen. Das Ergebnis ist ein Bruttobetrag; Lohnsteuer und Sozialabgaben zieht der Rechner nicht ab.
Wichtige Daten und Fakten
Abgeltungsanspruch nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Paragraph 7 Abs. 4 BUrlG). Berechnung: Bruttogehalt / Arbeitstage pro Monat * Resturlaubstage.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Urlaubsabgeltung Schritt für Schritt: 1. Bruttomonatsgehalt eingeben: Maßgeblich ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden, ohne Überstundenvergütung (§ 11 BUrlG). Bei festem Monatsgehalt und 5-Tage-Woche sind das 3 Monatsgehälter / 65 Arbeitstage (13 Wochen x 5 Tage) – also Monatsgehalt / 21,67. Bei schwankendem Verdienst (Provisionen, Zulagen, Stundenlohn) setzen Sie den Durchschnitt der letzten 13 Wochen als Monatsbetrag an. 2. Arbeitstage pro Monat ermitteln: Im Durchschnitt 21,67 Arbeitstage (260 Tage / 12 Monate = 65 / 3) bei einer 5-Tage-Woche. 3. Tagesverdienst berechnen: Monatsbrutto / 21,67. Bei 3.500 EUR: 3.500 / 21,67 = 161,54 EUR/Tag. 4. Resturlaubstage bestimmen: Prüfen Sie den noch offenen Urlaubsanspruch aus dem laufenden und ggf. dem Vorjahr. Bei unterjährigem Ausscheiden: anteiliger Anspruch (1/12 pro vollem Monat in der 1. Jahreshälfte). 5. Abgeltung berechnen: Tagesverdienst x Resturlaubstage. 6. Abzüge beachten: Die Urlaubsabgeltung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig wie normales Gehalt. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld werden nicht berücksichtigt.
Berechnungsbeispiel
Monatsbrutto 3.500 EUR, 12 Resturlaubstage. Tagesverdienst: 3.500 × 3 / 65 = 161,5385 EUR (gerundet 161,54 EUR). Urlaubsabgeltung brutto: 12 x 161,5385 = 1.938,46 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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