Geldwerter Vorteil Rechner
Wie viel bleibt von einem Sachbezug? Aus Monatswert, Bruttogehalt und Grenzsteuersatz folgen Lohnsteuer, Sozialabgaben 2026 und die 50-€-Freigrenze.
Geldwerter Vorteil / Jahr
1.200,00 €
Steuern und Sozialabgaben / Jahr
673,80 €
Netto-Vorteil / Jahr
526,20 €
Berechnung
Häufige Sachbezüge
Sachbezug allgemein
Freigrenze 50,00 € im Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG): bis dahin steuer- und beitragsfrei, darüber ist der volle Betrag steuerpflichtig
Dienstrad (E-Bike)
Zusätzlich zum Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG); bei Gehaltsumwandlung 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung pro Monat (für ab 2020 überlassene Räder; 2019: 0,5 %)
Jobticket
Steuerfrei, wenn zusätzlich zum Gehalt (§ 3 Nr. 15 EStG)
Essenszuschuss
Amtlicher Sachbezugswert 2026 (§ 2 SvEV): 4,57 € je Mittag- oder Abendessen, 2,37 € je Frühstück (137,00 € bzw. 71,00 € im Monat)
Unterkunft
Amtlicher Sachbezugswert 2026: 285,00 € im Monat (§ 2 Abs. 3 SvEV)
Erholungsbeihilfe
156 EUR/AN, 104 EUR/Ehegatte, 52 EUR/Kind (pauschal 25%)
Der geldwerte Vorteil wird wie zusätzlicher Arbeitslohn behandelt: Lohnsteuer zum gewählten Grenzsteuersatz sowie Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (mit durchschnittlichem KV-Zusatzbeitrag) nur für den Teil, der zusammen mit dem Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen 2026 liegt (KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450,00 € im Monat). Die Sachbezugsgrenze von 50,00 € ist eine Freigrenze: Bis 50,00 € im Monat bleibt der Sachbezug steuer- und beitragsfrei, darüber ist der gesamte Betrag pflichtig. Vereinfachte Berechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Midijob-Übergangsbereich und PV-Abschläge für mehrere Kinder sind nicht berücksichtigt.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung des Arbeitgebers, die wie Gehalt versteuert werden muss, z. B. Firmenwagen, Jobticket, Dienstwohnung oder Mitarbeiterrabatte über der 50-Euro-Freigrenze.
Welche geldwerten Vorteile sind steuerfrei?
Steuerfrei sind u. a. Sachbezüge bis 50 Euro/Monat, Jobtickets (als Gehaltsextra), betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 Euro/Jahr und Aufmerksamkeiten bis 60 Euro pro Anlass.
Wie viel bleibt von einem geldwerten Vorteil netto übrig?
Der Rechner behandelt den Vorteil wie zusätzliches Gehalt: Er zieht Lohnsteuer nach Ihrem Grenzsteuersatz ab und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, soweit Gehalt und Vorteil zusammen unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Bei 100 € Sachbezug im Monat, 4.500 € Bruttogehalt (mit Kind) und 35 % Grenzsteuersatz gehen 35,00 € Lohnsteuer und 21,15 € Sozialabgaben ab – es bleiben 43,85 € Vorteil im Monat bzw. 526,20 € im Jahr. Liegt das Gehalt schon über 8.450 € im Monat, fallen auf den Vorteil keine Sozialabgaben mehr an: Bei 45 % bleiben dann 55 € im Monat. Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze: Ein Sachbezug von höchstens 50 € im Monat ist steuer- und beitragsfrei; wird sie auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Ratgeber
Was ist der Geldwerter Vorteil Rechner?
Der Rechner berechnet die Steuer- und Sozialversicherungsbelastung für geldwerte Vorteile wie Firmenwagen, Jobtickets oder Sachbezüge.
Wie funktioniert der Geldwerter Vorteil Rechner?
Geben Sie den monatlichen Wert des Vorteils, Ihr Bruttomonatsgehalt und Ihren Grenzsteuersatz ein. Der Rechner prüft die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze: Bis 50 Euro im Monat bleibt ein Sachbezug steuer- und beitragsfrei, darüber ist der gesamte Betrag pflichtig (Freigrenze, kein Freibetrag). Auf den pflichtigen Betrag rechnet er Lohnsteuer zum Grenzsteuersatz und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, soweit Gehalt und Vorteil zusammen unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegen.
Wichtige Daten und Fakten
Sachbezugsfreigrenze: 50 Euro/Monat (Freigrenze: bis 50 Euro steuer- und beitragsfrei, darüber voll pflichtig). Jobticket: steuerfrei, wenn zusätzlich zum Gehalt. Amtliche Sachbezugswerte 2026: 4,57 Euro je Mittag- oder Abendessen, 2,37 Euro je Frühstück, Unterkunft 285 Euro/Monat.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den geldwerten Vorteil Schritt für Schritt: 1. Art des Vorteils wählen: Firmenwagen, Jobticket, Sachbezug, Essenszuschuss, Dienstwohnung oder andere Leistung. 2. Wert ermitteln: Firmenwagen (1-%-Regelung): 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat + 0,03 % je Entfernungs-km. E-Auto: nur 0,25 % (bis 100.000 EUR Listenpreis bei Anschaffung ab 01.07.2025). Sachbezüge: Marktwert der Leistung. Essenszuschuss: amtlicher Sachbezugswert (2026: 4,57 EUR je Mittag- oder Abendessen, 2,37 EUR je Frühstück); Unterkunft: 285 EUR/Monat (§ 2 SvEV). 3. Freigrenze prüfen: Sachbezüge, die mit dem üblichen Endpreis bewertet werden (z. B. Gutscheine, Tankkarte), bleiben bis 50 EUR/Monat steuer- und beitragsfrei; schon bei 50,01 EUR ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, kein Freibetrag). Für Firmenwagen und Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezugswert gilt sie nicht. Jobticket: steuerfrei wenn zusätzlich zum Gehalt (wird auf Pendlerpauschale angerechnet). 4. Steuer und SV berechnen: Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttolohn addiert und regulär versteuert und verbeitragt – Sozialabgaben aber nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen (2026: KV/PV 5.812,50 EUR, RV/AV 8.450 EUR im Monat). 5. Pauschalversteuerung prüfen: Einige Vorteile können pauschal versteuert werden (z. B. Jobticket mit 25 %).
Berechnungsbeispiel
Firmenwagen, Listenpreis 40.000 EUR, 25 km Entfernung. Geldwerter Vorteil: 400 EUR (1 %) + 300 EUR (0,03 % x 25 km) = 700 EUR/Monat. Steuerlast (30 % Grenzsteuersatz): ca. 210 EUR. Gutschein 100 EUR/Monat bei 4.500 EUR Bruttogehalt (mit Kind, 35 % Grenzsteuersatz): Lohnsteuer 35,00 EUR + Sozialabgaben 21,15 EUR (KV/PV 10,55 %, RV/AV 10,6 %) = 56,15 EUR; es bleiben 43,85 EUR im Monat. Ein Gutschein über 50 EUR bleibt steuer- und beitragsfrei.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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