Erbschein-Kosten-Rechner
Was kostet ein Erbschein? Nach Nachlasswert und GNotKG vergleicht der Rechner den Antrag beim Nachlassgericht mit dem Weg über den Notar (inkl. MwSt.).
Angaben
Reiner Nachlasswert (Vermögen abzüglich Schulden)
Kosten direkt beim Gericht
546,00 €
Erbscheinsgebühr + eidesstattliche Versicherung
Kosten über Notar
597,87 €
Notar (inkl. MwSt.) + Gerichtsgebühr
Gebührenaufschlüsselung
Variante 1: Direkt beim Nachlassgericht
Variante 2: Über Notar
Einfache Gebühr (GNotKG)
273,00 €
bei Nachlasswert 100.000,00 €
Hinweis: Berechnung nach GNotKG. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro fallen ca. 273 Euro Notargebühren plus 273 Euro Gerichtsgebühren an, insgesamt also ca. 546 Euro.
Wann brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein ist nötig, wenn kein notarielles Testament vorliegt und Banken, Grundbuchämter oder andere Stellen einen Erbnachweis verlangen. Ein notarielles Testament ersetzt oft den Erbschein.
Welcher Nachlasswert ist für die Erbscheinkosten maßgeblich?
Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls abzüglich der vom Erblasser stammenden Schulden, etwa eines Restdarlehens auf die Immobilie (§ 40 GNotKG). Kosten, die erst durch den Erbfall entstehen – Beerdigung, Vermächtnisse, Pflichtteile –, mindern den Wert nicht. Bei 100.000 € Nachlasswert beträgt die einfache Gebühr nach GNotKG 273 €; Erbschein und eidesstattliche Versicherung kosten direkt beim Nachlassgericht zusammen 546 €.
Ratgeber
Was ist der Erbschein-Kosten-Rechner?
Der Erbschein-Kosten-Rechner berechnet die Gebühren für die Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht.
Wie funktioniert der Erbschein-Kosten-Rechner?
Geben Sie den Nachlasswert ein. Die Gebühr richtet sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Es fällt eine 1-fache Gebühr für die eidesstattliche Versicherung und eine 1-fache Gebühr für den Erbschein an.
Wichtige Daten und Fakten
Erbschein-Kosten: 2-fache Gebühr nach GNotKG-Tabelle. Nachlasswert 100.000 Euro: ca. 546 Euro. Nachlasswert 500.000 Euro: ca. 1.870 Euro. Testament kann Erbschein ersparen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Erbschein-Kosten Schritt für Schritt: 1. Nachlasswert ermitteln: Addieren Sie alle Vermögenswerte des Erblassers – Immobilien (Verkehrswert), Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und Wertgegenstände. Schulden werden abgezogen. 2. Gebühr nach GNotKG-Tabelle ablesen: Für den Erbschein fällt eine 1,0-fache Gebühr an, für die eidesstattliche Versicherung eine weitere 1,0-fache Gebühr, zusammen eine 2,0-fache Gebühr. 3. Gebührenstufen (Auswahl): Nachlasswert 10.000 EUR: 150 EUR. 50.000 EUR: 330 EUR. 100.000 EUR: 546 EUR. 250.000 EUR: 1.070 EUR. 500.000 EUR: 1.870 EUR. 4. Prüfen Sie, ob ein Erbschein nötig ist. Bei notariellem Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll genügt oft das Testament als Nachweis gegenüber Banken und Grundbuchamt. So sparen Sie die gesamten Erbschein-Kosten.
Berechnungsbeispiel
Nachlasswert 200.000 EUR: GNotKG-Gebühr (1,0-fach) = 435 EUR. Erbschein + eidesstattliche Versicherung (2,0-fach) = 870 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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