Pfändungsrechner 2026 — pfändungsfreier Betrag Tabelle
Pfändbarer Anteil des Lohns nach Pfändungstabelle 2026: Grundfreibetrag 1.500 €, Erhöhung pro Unterhaltspflichtigem. Mit Beispielen und P-Konto-Schutz.
Angaben
Ehepartner, Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen
Pfändbarer Betrag
370,01 €
14,8% vom Netto
Pfändungsfreigrenze
2.130,00 €
Pfändungsfreigrenze
1.559,99 €
Basis: 1.559,99 €
Hinweis: Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst. Ab Juli 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 1.559,99 € (alleinstehend) zuzüglich 586,90 € pro unterhaltspflichtiger Person. Die tatsächliche Pfändung wird nach der offiziellen Pfändungstabelle (Anlage zu § 850c ZPO) berechnet. Diese Berechnung ist vereinfacht. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
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