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Pfändungsrechner 2026 — pfändungsfreier Betrag Tabelle

Pfändbarer Anteil des Lohns nach Pfändungstabelle 2026: Grundfreibetrag 1.500 €, Erhöhung pro Unterhaltspflichtigem. Mit Beispielen und P-Konto-Schutz.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Angaben

Ehepartner, Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen

Pfändbarer Betrag

370,01 €

14,8% vom Netto

Pfändungsfreigrenze

2.130,00 €

Pfändungsfreigrenze

1.559,99 €

Basis: 1.559,99 €

Hinweis: Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst. Ab Juli 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 1.559,99 € (alleinstehend) zuzüglich 586,90 € pro unterhaltspflichtiger Person. Die tatsächliche Pfändung wird nach der offiziellen Pfändungstabelle (Anlage zu § 850c ZPO) berechnet. Diese Berechnung ist vereinfacht. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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