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Recht

Prozesskostenrechner 2026 — Anwalt + Gerichtskosten (RVG/GKG)

Prozesskostenrisiko nach Streitwert und Instanz: Gerichtskosten (GKG) plus zwei Anwälte (RVG) – mit Ihren Kosten bei Gewinn, Verlust und Teilverlust 50/50.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Angaben

Prozesskosten gesamt

5.613,50 €

Gericht + 2 Anwälte (1. Instanz)

Bei Gewinn (volles Obsiegen)

0,00 €

Gegner trägt alle Kosten

Bei Verlust (volles Unterliegen)

5.613,50 €

Sie tragen alle Kosten

Kostenaufschlüsselung

Gerichtskosten (3-fach)1.032,00 €
Anwalt 1 (eigener, brutto)2.290,75 €
Anwalt 2 (Gegner, brutto)2.290,75 €
Gesamt5.613,50 €
Risiko bei Teilverlust (50/50)2.806,75 €

Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Gerichtsprozess insgesamt?

Die Gesamtkosten umfassen Gerichtsgebühren, eigene und ggf. gegnerische Anwaltskosten sowie Sachverständigenkosten. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro kommen in der ersten Instanz rund 4.800 Euro zusammen (Gericht 849 Euro plus zwei Anwälte je 1.963,50 Euro); mit Sachverständigen oder in der Berufung deutlich mehr.

Wer trägt die Prozesskosten?

In der Regel trägt der Verlierer die Kosten beider Seiten (Gerichtskosten und Anwaltskosten). Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig aufgeteilt.

Kostet mich ein gewonnener Prozess wirklich nichts?

Der Rechner setzt bei vollem Obsiegen 0 € an, weil die unterlegene Partei die Gerichtskosten und Ihre gesetzlichen Anwaltsgebühren erstatten muss (§ 91 ZPO). Vorleisten müssen Sie trotzdem: Die Klage wird in der Regel erst nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses zugestellt, und Ihr Anwalt rechnet mit Ihnen ab. Ist der Gegner zahlungsunfähig, bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. In arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt ohnehin jede Seite ihren Anwalt selbst (§ 12a ArbGG).

Ratgeber

Was ist der Prozesskostenrechner 2026 — Anwalt + Gerichtskosten (RVG/GKG)?

Der Prozesskosten-Rechner berechnet die Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens: eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten.

Wie funktioniert der Prozesskostenrechner 2026 — Anwalt + Gerichtskosten (RVG/GKG)?

Geben Sie den Streitwert ein. Der Rechner addiert Gerichtskosten (GKG) und Anwaltskosten beider Parteien (RVG). Bei Verlust trägt der Unterlegene alle Kosten. Der Rechner zeigt das Kostenrisiko für beide Szenarien (Gewinn/Verlust).

Wichtige Daten und Fakten

Kostenrisiko = eigene Anwaltskosten + gegnerische Anwaltskosten + Gerichtskosten. Rechtsschutzversicherung deckt die meisten Prozesskosten. Prozesskostenhilfe für Bedürftige.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Gesamtprozesskosten Schritt für Schritt: 1. Streitwert eingeben: Die Summe, um die gestritten wird. 2. Gerichtskosten berechnen: 3-fache Gebühr nach GKG-Tabelle (1. Instanz Zivilprozess). 3. Eigene Anwaltskosten berechnen: Verfahrensgebühr (1,3-fach) + Termingebühr (1,2-fach) + Auslagenpauschale (20 EUR) + 19 % MwSt. 4. Gegnerische Anwaltskosten: Gleiche Berechnung wie eigene Anwaltskosten. 5. Gesamtrisiko bei Verlust: Eigene Anwaltskosten + gegnerische Anwaltskosten + Gerichtskosten. 6. Gesamtkosten bei Gewinn: Nur eigene Anwaltskosten für die Vorleistung, Erstattung durch den Gegner. 7. Szenarioanalyse: Vergleichen Sie das Kostenrisiko mit der Streitsumme. Faustregel (1. Instanz mit Verhandlungstermin, zwei Anwälte): Das Kostenrisiko liegt bei 2.000 EUR Streitwert bei rund 70 %, bei 10.000 EUR bei knapp 48 % und bei 20.000 EUR bei rund 32 % des Streitwerts. Je höher der Streitwert, desto geringer der prozentuale Anteil. 8. Rechtsschutzversicherung: Deckt in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten (ggf. Selbstbeteiligung).

Berechnungsbeispiel

Streitwert 20.000 EUR (Gebührenstufe bis 22.000 EUR, Tabellen seit 01.06.2025). Gerichtskosten (3-fach): 3 x 405 = 1.215 EUR. Eigene Anwaltskosten: (1,3 + 1,2) x 872 + 20 = 2.200 EUR netto, mit 19 % USt 2.618 EUR. Gegnerische Anwaltskosten: 2.618 EUR. Kostenrisiko bei Verlust: 6.451 EUR (ca. 32 % des Streitwerts).

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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