Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert
Gerichtskosten nach der aktuellen GKG-Tabelle je Streitwert: Zivilklage (3,0), Berufung (4,0) oder Mahnverfahren (0,5) – mit Ermäßigung bei Vergleich.
Angaben
Gerichtskosten
849,00 €
3,0-fache Gebühr (Zivilklage 1. Instanz)
Einfache Gebühr (GKG)
283,00 €
Bei Vergleich
283,00 €
Ermäßigung auf 1,0-fache Gebühr (Nr. 1211 KV GKG)
Berechnung
Hinweis: Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG, Gebührentabelle seit 01.06.2025). Bei einer Zivilklage fallen 3 Gebühren an. Endet das Verfahren durch gerichtlichen Vergleich, Klagerücknahme oder Anerkenntnis, ermäßigt sich die Gebühr in der 1. Instanz auf 1,0 (Nr. 1211 KV GKG), in der Berufung auf 2,0 (Nr. 1222). Die Kosten trägt zunächst der Kläger (Vorschuss), am Ende die unterliegende Partei. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Sie umfassen Gebühren und Auslagen. Der Verlierer trägt in der Regel die Kosten beider Seiten.
Was ist Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt bei geringem Einkommen die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Sie wird nur gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Wie viel günstiger ist ein Mahnverfahren als eine Klage?
Für den Mahnbescheid fällt nur eine 0,5-Gebühr an (Nr. 1100 KV GKG), für eine Klage in erster Instanz dagegen eine 3,0-Gebühr (Nr. 1210 KV GKG). Bei 10.000 € Streitwert sind das laut Rechner 141,50 € statt 849 €. Legt der Schuldner Widerspruch ein und geht die Sache ins streitige Verfahren über, wird die Mahngebühr auf die 3,0-Gebühr angerechnet – Sie zahlen dann die Differenz nach.
Ratgeber
Was ist der Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert?
Der Gerichtskosten-Rechner berechnet die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) für Zivilklage, Mahnverfahren und Berufung.
Wie funktioniert der Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert?
Geben Sie den Streitwert und die Verfahrensart ein. Der Rechner ermittelt die Gerichtskosten anhand der Gebührentabelle. Im Zivilprozess fällt eine 3,0-fache Gebühr an; endet das Verfahren durch gerichtlichen Vergleich, ermäßigt sie sich auf 1,0.
Wichtige Daten und Fakten
Gerichtskosten Zivilprozess: 3,0-fache Gebühr nach GKG (Gebührentabelle seit 01.06.2025). Bei Vergleich: 1,0-fache Gebühr (Berufung: 2,0). Prozesskostenhilfe deckt die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten bei niedrigem Einkommen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Gerichtskosten Schritt für Schritt: 1. Streitwert (Gegenstandswert) bestimmen: Bei Geldforderungen: die eingeklagte Summe. Bei Räumungsklagen: 12 Monatskaltmieten. Bei Kündigungsschutzklagen: 3 Bruttomonatsgehälter (am Arbeitsgericht gilt allerdings eine eigene 2,0-Gebühr nach Nr. 8210 KV GKG, die der Rechner nicht abbildet). 2. Gebühr aus GKG-Tabelle ablesen: Streitwert 5.000 EUR: eine Gebühr = 170,50 EUR. Streitwert 10.000 EUR: 283 EUR. Streitwert 25.000 EUR: 435,50 EUR. Streitwert 50.000 EUR: 638 EUR (Tabelle seit 01.06.2025). 3. Gebührensatz anwenden: Zivilprozess 1. Instanz: 3-fache Gebühr. Berufung: 4-fache Gebühr. Bei gerichtlichem Vergleich, Klagerücknahme oder Anerkenntnis ermäßigt sich die Gebühr auf 1,0 (1. Instanz, Nr. 1211 KV GKG) bzw. 2,0 (Berufung, Nr. 1222). Mahnverfahren: 0,5-fache Gebühr, mindestens 38 EUR. 4. Gerichtskosten berechnen: Tabellengebühr x Gebührensatz. 5. Kostenträger: Die unterliegende Partei trägt die gesamten Gerichtskosten. Bei Teilerfolg: Aufteilung nach Quote. 6. Prozesskostenhilfe: Bei niedrigem Einkommen übernimmt der Staat die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten, je nach Einkommen ganz oder gegen Ratenzahlung. Die Kosten des Gegners bei einer Niederlage deckt sie nicht (§ 123 ZPO).
Berechnungsbeispiel
Zivilprozess, Streitwert 15.000 EUR. Tabellengebühr (Stufe bis 16.000 EUR): 344 EUR. 3,0-fache Gebühr: 1.032 EUR. Bei gerichtlichem Vergleich: 1,0-fache Gebühr = 344 EUR (Nr. 1211 KV GKG). Ersparnis durch den Vergleich: 688 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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