Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert
Gerichtskosten nach GKG 2026 berechnen: 3,0-fache Gebühr in 1. Instanz nach Streitwert. Mit Tabelle und Beispielen für Zivilklage und Berufung.
Angaben
Gerichtskosten
798,00 €
3,0-fache Gebühr (Zivilklage 1. Instanz)
Einfache Gebühr (GKG)
266,00 €
Bei Vergleich
532,00 €
Reduzierung um 1 Gebühr
Berechnung
Hinweis: Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Bei einer Zivilklage fallen 3 Gebühren an. Bei Vergleich reduzieren sich die Kosten. Die Kosten trägt zunächst der Kläger (Vorschuss), am Ende die unterliegende Partei. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Sie umfassen Gebühren und Auslagen. Der Verlierer trägt in der Regel die Kosten beider Seiten.
Was ist Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt bei geringem Einkommen die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Sie wird nur gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Auf welcher Gebührenordnung basieren die Berechnungen?
Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Beide Tabellen werden regelmäßig aktualisiert. Quelle: gesetze-im-internet.de.
Kurz erklärt · Quick Answer
Der Gerichtskosten-Rechner berechnet die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse, Familienverfahren und andere Verfahren nach dem GKG oder FamGKG.
Was ist der Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert?
Der Gerichtskosten-Rechner berechnet die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse, Familienverfahren und andere Verfahren nach dem GKG oder FamGKG.
Wie funktioniert der Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert?
Geben Sie den Streitwert und die Verfahrensart ein. Der Rechner ermittelt die Gerichtskosten anhand der Gebührentabelle. Im Zivilprozess fällt eine 3-fache Gebühr an, bei Vergleich reduziert sich die Gebühr.
Wichtige Daten und Fakten
Gerichtskosten Zivilprozess: 3-fache Gebühr nach GKG. Bei Vergleich: nur 1-fache Gebühr. Verfahrenskostenhilfe deckt Gerichts- und Anwaltskosten bei niedrigem Einkommen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Gerichtskosten Schritt für Schritt: 1. Streitwert (Gegenstandswert) bestimmen: Bei Geldforderungen: die eingeklagte Summe. Bei Räumungsklagen: 12 Monatskaltmieten. Bei Kuendigungsschutz: 3 Bruttomonatsgehälter. 2. Gebühr aus GKG-Tabelle ablesen: Streitwert 5.000 EUR: eine Gebühr = 146 EUR. Streitwert 10.000 EUR: 241 EUR. Streitwert 25.000 EUR: 398 EUR. Streitwert 50.000 EUR: 601 EUR. 3. Gebuehrensatz anwenden: Zivilprozess 1. Instanz: 3-fache Gebühr. Berufung: 4-fache Gebühr. Vergleich: Reduzierung um 1 Gebühr. 4. Gerichtskosten berechnen: Tabellengebuehr x Gebuehrensatz. 5. Kostentraeger: Die unterliegende Partei trägt die gesamten Gerichtskosten. Bei Teilerfolg: Aufteilung nach Quote. 6. Verfahrenskostenhilfe: Bei niedrigem Einkommen uebernimmt der Staat die Gerichtskosten als Darlehen oder Zuschuss.
Berechnungsbeispiel
Zivilprozess, Streitwert 15.000 EUR. Tabellengebuehr: 311 EUR. 3-fache Gebühr: 933 EUR. Bei Vergleich: nur 2-fache Gebühr = 622 EUR. Ersparnis durch Vergleich: 311 EUR.
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
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