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Steuern

Steuerberaterkosten-Rechner

Steuerberaterkosten für die private Steuererklärung nach StBVV Tabelle A (Mittelgebühr) aus Ihren Einkünften – mit optionalen Zusatzleistungen und MwSt.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Gegenstandswert nach StBVV: Summe der positiven Einkünfte (Steuererklärung) bzw. Einnahmen (Einkünfteermittlung), mindestens 8.000 €.

Geschätzte Kosten (brutto)

582,68 €

Kostenaufstellung (volle Gebühr: 1.399,00 €)

Einkommensteuererklärung (3,5/10)489,65 €
Netto-Honorar489,65 €
MwSt (19%)93,03 €
Brutto-Honorar582,68 €

Schätzung nach StBVV Tabelle A mit Mittelgebühren: Einkommensteuererklärung 3,5/10 (Rahmen 1/10–6/10, § 24), Einkünfteermittlung 6,5/20 je Einkunftsart (Rahmen 1/20–12/20, § 27), Prüfung des Bescheids als Zeitgebühr (§ 28). Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für Privatpersonen?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (Summe der Einkünfte, mindestens 8.000 €) ab. Mit der Mittelgebühr 3,5/10 aus Tabelle A kostet die Einkommensteuererklärung bei 30.000 € Einkünften 331,10 €, bei 60.000 € 489,65 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer; berechnet der Berater zusätzlich die Ermittlung der Einkünfte (§ 27 StBVV, Mittelgebühr 6,5/20), kommen bei 60.000 € weitere 454,68 € hinzu.

Kann ich die Steuerberaterkosten absetzen?

Ja, die Kosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, soweit sie auf die Ermittlung der Einkünfte entfallen. Der private Anteil (z. B. Mantelbogen) ist nicht abzugsfähig.

Was kostet die Prüfung des Steuerbescheids durch den Steuerberater?

Für die Prüfung eines Steuerbescheids rechnet der Steuerberater nach § 28 StBVV eine Zeitgebühr ab, keine Gebühr nach dem Gegenstandswert. Sie beträgt 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV); der Rechner setzt eine Stunde zum Mittelwert an, also 4 × 28,75 € = 115 € netto bzw. 136,85 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Dauert die Prüfung länger, etwa bei mehreren Einkunftsarten, erhöht sich der Betrag entsprechend.

Ratgeber

Was ist der Steuerberaterkosten-Rechner?

Der Steuerberaterkosten-Rechner schätzt die Gebühren für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater nach der StBVV.

Wie funktioniert der Steuerberaterkosten-Rechner?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert (Einkünfte) und den Tabellen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der Berater kann innerhalb eines Rahmens (z. B. 1/10 bis 6/10) abrechnen. Der Rechner berechnet die Mittelgebühr.

Wichtige Daten und Fakten

StBVV-Tabelle A bestimmt die Gebühren. Einkommensteuererklärung: Mittelgebühr 3,5/10 (Rahmen 1/10–6/10), Gegenstandswert mindestens 8.000 €. Ermittlung der Überschusseinkünfte: 6,5/20 (Rahmen 1/20–12/20). Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So schätzen Sie Ihre Steuerberaterkosten Schritt für Schritt: 1. Gegenstandswert ermitteln: Für die Einkommensteuererklärung ist das die Summe der positiven Einkünfte (Bruttolohn minus Werbungskosten, Mieteinkünfte, Kapitalerträge), mindestens 8.000 €; für die Ermittlung der Einkünfte die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart. 2. StBVV-Tabelle A heranziehen: Der Tabellenwert richtet sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte. 3. Gebührenrahmen beachten: Für die Erklärung kann der Steuerberater zwischen 1/10 und 6/10 des Tabellenwertes abrechnen (Mittelgebühr 3,5/10), für die Einkünfteermittlung nach § 27 StBVV zwischen 1/20 und 12/20 (Mittelgebühr 6,5/20). 4. Einzelne Tätigkeiten addieren: Einkommensteuererklärung (Paragraph 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV), Ermittlung der Einkünfte (Paragraph 27 StBVV) und ggf. Umsatzsteuererklärung. 5. USt auf Beraterhonorar: Der Steuerberater berechnet zusätzlich 19 % MwSt. Beispiel: Ein Angestellter mit 55.000 EUR Bruttojahresgehalt (Einkünfte nach Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 53.770 EUR). Tabelle A, Stufe bis 65.000 EUR: 1.399 EUR. Einkommensteuererklärung (3,5/10): 1.399 x 3,5/10 = 489,65 EUR. Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (6,5/20, Gegenstandswert Einnahmen 55.000 EUR): 1.399 x 6,5/20 = 454,68 EUR. Zwischensumme: 944,33 EUR zzgl. 19 % MwSt (179,42 EUR) = 1.123,75 EUR. Die Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar und reduzieren Ihre Steuerlast.

Berechnungsbeispiel

Angestellter, Bruttolohn 55.000 EUR. Tabelle A (bis 65.000 EUR): 1.399 EUR. Einkommensteuererklärung (3,5/10): 489,65 EUR. Einkünfteermittlung (6,5/20): 454,68 EUR. Netto: 944,33 EUR. Brutto (inkl. 19 % MwSt): 1.123,75 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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