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Steuern

Steuerberaterkosten Unternehmen

Steuerberatungskosten für Unternehmen nach StBVV: Jahresabschluss, Buchführung, USt-Voranmeldung und Lohnbuchhaltung nach Umsatz, Bilanzsumme und Personal.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Berichtigte Bilanzsumme (Summe der Aktivseite) – mit dem Umsatz Grundlage für den Jahresabschluss.

Geschätzte Jahreskosten (brutto)

7.337,30 €

Monatliche Kosten (brutto)

611,44 €

Kostenaufstellung (jährlich)

Jahresabschluss1.865,00 €

25/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B (746,00 €); Gegenstandswert 400.000,00 € = Mittel aus Bilanzsumme und Umsatz (§ 35 StBVV)

Laufende Buchführung (12)4.300,80 €

7/10 der vollen Gebühr nach Tabelle C (512,00 €) = 358,40 € je Monat (§ 33 StBVV)

USt-Voranmeldungen (12)0,00 €

Mit der Buchführungsgebühr abgegolten (§ 33 Abs. 8 StBVV)

Netto-Honorar6.165,80 €
MwSt (19%)1.171,50 €
Brutto-Honorar / Jahr7.337,30 €

Schätzung nach StBVV mit Mittelgebühren. Nicht enthalten: Steuererklärungen (ESt/KSt, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung nach § 24 StBVV) und die einmalige Einrichtung der Lohnkonten. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Umfang, Komplexität und individueller Vereinbarung. Steuerberaterhonorare sind als Betriebsausgaben absetzbar. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für Unternehmen?

Die Kosten hängen von Umsatz, Rechtsform und Leistungsumfang ab. Für eine Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss fallen bei kleinen Unternehmen oft 200-500 Euro monatlich an, bei größeren deutlich mehr.

Lohnt sich ein Steuerberater für Selbstständige?

In der Regel ja, da Steuerberater häufig mehr Steuerersparnis erzielen als sie kosten. Zudem vermeiden sie Fehler und Fristversäumnisse und die Kosten sind als Betriebsausgabe voll absetzbar.

Muss ich mit dem Netto- oder dem Bruttohonorar rechnen?

Der Rechner schlägt auf das Nettohonorar 19 % Umsatzsteuer auf und zeigt als Hauptergebnis den Bruttobetrag. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, erstattet Ihnen das Finanzamt diese Umsatzsteuer als Vorsteuer: Von 11.900 € brutto bleiben dann 10.000 € Kosten, die als Betriebsausgabe zusätzlich den Gewinn mindern. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Unternehmen mit umsatzsteuerfreien Leistungen, etwa Ärzte, können keine Vorsteuer abziehen; für sie zählt der Bruttobetrag, der dann als Betriebsausgabe absetzbar ist.

Ratgeber

Was ist der Steuerberaterkosten Unternehmen?

Der Rechner schätzt die laufenden Steuerberaterkosten für Unternehmen nach StBVV: Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnabrechnung.

Wie funktioniert der Steuerberaterkosten Unternehmen?

Geben Sie Jahresumsatz und Bilanzsumme ein und wählen Sie die Leistungen. Der Rechner setzt die Mittelgebühren an: Buchführung nach Tabelle C (Gegenstandswert Jahresumsatz), Jahresabschluss nach Tabelle B (Mittel aus Bilanzsumme und Umsatz), Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach Tabelle A und die Lohnabrechnung je Mitarbeiter.

Wichtige Daten und Fakten

Buchführung: Tabelle C, Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 (Mittel 7/10). Jahresabschluss: Tabelle B, 10/10 bis 40/10 (Mittel 25/10). USt-Voranmeldungen: mit der Buchführungsgebühr abgegolten (§ 33 Abs. 8 StBVV). Lohnabrechnung: 6 bis 30 EUR je Mitarbeiter und Monat. Kosten sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So schätzen Sie die Steuerberaterkosten für Ihr Unternehmen: 1. Gegenstandswerte bestimmen: Für die Buchführung ist das der Jahresumsatz (oder der höhere Aufwand), für den Jahresabschluss das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresumsatz; der Umsatz zählt dabei höchstens bis zum Fünffachen der Bilanzsumme. 2. Finanzbuchhaltung (monatlich): Tabelle C StBVV, Monatsgebühr 2/10 bis 12/10, Mittelgebühr 7/10. Bei 500.000 EUR Umsatz beträgt die volle Gebühr 512 EUR, die Mittelgebühr also 358,40 EUR im Monat. 3. Jahresabschluss (Bilanz und GuV): Tabelle B StBVV, 10/10 bis 40/10, Mittelgebühr 25/10. 4. Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Wer die Buchführung beim Steuerberater erstellen lässt, zahlt dafür nichts extra (§ 33 Abs. 8 StBVV); sonst 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A je Voranmeldung, Gegenstandswert 10 % der Umsätze des Zeitraums, mindestens 650 EUR. 5. Lohnabrechnung: 6 bis 30 EUR je Mitarbeiter und Monat (§ 34 StBVV), der Rechner setzt die Mitte von 18 EUR an. 6. Alle Positionen addieren und 19 % MwSt aufschlagen. Steuererklärungen (Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung) rechnet der Berater zusätzlich nach § 24 StBVV ab. Beispiel: GmbH mit 500.000 EUR Umsatz und 300.000 EUR Bilanzsumme. Buchführung: 358,40 EUR x 12 = 4.300,80 EUR. Jahresabschluss: Gegenstandswert (300.000 + 500.000) / 2 = 400.000 EUR, volle Gebühr 746 EUR x 25/10 = 1.865,00 EUR. USt-Voranmeldungen: in der Buchführung enthalten. Summe netto: 6.165,80 EUR zzgl. 1.171,50 EUR MwSt = 7.337,30 EUR im Jahr (611,44 EUR im Monat). Alle Kosten sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Berechnungsbeispiel

GmbH, 500.000 EUR Umsatz, Bilanzsumme 300.000 EUR. Buchführung (7/10 aus 512 EUR): 358,40 EUR/Monat = 4.300,80 EUR/Jahr. Jahresabschluss (25/10 aus 746 EUR, Gegenstandswert 400.000 EUR): 1.865,00 EUR. USt-Voranmeldungen: abgegolten. Gesamt netto: 6.165,80 EUR, brutto (inkl. 19 % MwSt): 7.337,30 EUR. Mit Lohnabrechnung für 5 Mitarbeiter (18 EUR x 5 x 12 = 1.080 EUR): 7.245,80 EUR netto, 8.622,50 EUR brutto.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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