Einkommensteuertabelle
Einkommensteuertabelle 2026 (Grundtarif) für einen frei wählbaren Einkommensbereich: Steuer, Soli, Kirchensteuer 9 %, Grenz- und Durchschnittssteuersatz.
Einkommensteuertabelle 2026 (Grundtarif)
| ZvE | ESt | Soli | KiSt 9% | Grenz-% | Durchschn.-% |
|---|---|---|---|---|---|
| 10.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,0% | 0,0% |
| 15.000,00 € | 435,00 € | 0,00 € | 39,15 € | 18,9% | 2,9% |
| 20.000,00 € | 1.570,00 € | 0,00 € | 141,30 € | 24,7% | 7,9% |
| 25.000,00 € | 2.850,00 € | 0,00 € | 256,50 € | 26,5% | 11,4% |
| 30.000,00 € | 4.217,00 € | 0,00 € | 379,53 € | 28,2% | 14,1% |
| 35.000,00 € | 5.670,00 € | 0,00 € | 510,30 € | 29,9% | 16,2% |
| 40.000,00 € | 7.209,00 € | 0,00 € | 648,81 € | 31,7% | 18,0% |
| 45.000,00 € | 8.835,00 € | 0,00 € | 795,15 € | 33,4% | 19,6% |
| 50.000,00 € | 10.548,00 € | 0,00 € | 949,32 € | 35,1% | 21,1% |
| 55.000,00 € | 12.347,00 € | 0,00 € | 1.111,23 € | 36,8% | 22,4% |
| 60.000,00 € | 14.233,00 € | 0,00 € | 1.280,97 € | 38,6% | 23,7% |
| 65.000,00 € | 16.205,00 € | 0,00 € | 1.458,45 € | 40,3% | 24,9% |
| 70.000,00 € | 18.264,00 € | 0,00 € | 1.643,76 € | 42,0% | 26,1% |
| 75.000,00 € | 20.364,00 € | 1,66 € | 1.832,76 € | 42,0% | 27,2% |
| 80.000,00 € | 22.464,00 € | 251,56 € | 2.021,76 € | 42,0% | 28,1% |
Grundtarif nach §32a EStG 2026. Grundfreibetrag: 12.348 EUR. Spitzensteuersatz: 42% ab 69.879 EUR. Reichensteuer: 45% ab 277.826 EUR. KiSt: exemplarisch 9%. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie lese ich die Einkommensteuertabelle?
Suchen Sie in der linken Spalte Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen. Die Spalten zeigen Jahressteuer, Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtabelle?
Die Grundtabelle gilt bei Einzelveranlagung. Die Splittingtabelle gilt bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern (§ 26b, § 32a Abs. 5 EStG): Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, der Tarif angewendet und die Steuer verdoppelt – das ist der Ehegattensplitting-Vorteil. Die Lohnsteuerklassen (z. B. III/V) regeln nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die Jahressteuer.
Warum ist mein Nettolohn trotz höherem Brutto gesunken?
Durch die Progression allein nicht: Der Grenzsteuersatz beträgt höchstens 45 % (zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer), von jedem zusätzlichen Euro bleibt also immer ein Teil übrig. Sinkt das Netto trotzdem, hat das andere Gründe – etwa einen Wechsel der Steuerklasse, höhere Sozialversicherungsbeiträge (z. B. einen gestiegenen Zusatzbeitrag) oder den Wegfall einkommensabhängiger Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Sozialabgaben dagegen nicht weiter.
Gilt die Einkommensteuertabelle 2026 auch für Rentner?
Ja, Rentner zahlen Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil ihrer Rente. Wie hoch dieser ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab (§ 22 Nr. 1 EStG): Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente; für frühere Rentenjahrgänge gilt ein niedrigerer Anteil, und der steuerfreie Teil bleibt als fester Eurobetrag erhalten. Der Grundfreibetrag (12.348 EUR) gilt ebenfalls für Rentner.
Ratgeber
Was ist der Einkommensteuertabelle?
Die Einkommensteuertabelle zeigt die Einkommensteuer, den Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz für alle Einkommensstufen nach dem deutschen Steuertarif (§ 32a EStG) für das Jahr 2026.
Wie funktioniert der Einkommensteuertabelle?
Die Tabelle berechnet für jedes zu versteuernde Einkommen die Jahressteuer nach dem gültigen Progressionstarif. Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel von jedem zusätzlich verdienten Euro ans Finanzamt geht. Der Durchschnittssteuersatz ergibt sich aus Steuer geteilt durch Einkommen.
Wichtige Daten und Fakten
Steuertarif 2026: Grundfreibetrag 12.348 EUR. Einstiegssteuersatz: 14 %. Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 EUR. Reichensteuer: 45 % ab 277.826 EUR. Splittingtarif bei Zusammenveranlagung von Ehegatten: Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen angewendet, Steuer verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So lesen Sie die Einkommensteuertabelle: 1. Zeile auswählen: Suchen Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen. 2. Jahressteuer ablesen: Die ausgewiesene Steuer ist die jährliche Einkommensteuer nach dem Grundtarif. 3. Durchschnittssteuersatz: Steuer ÷ Einkommen × 100. Beispiel: 8.835 EUR ÷ 45.000 EUR = 19,63 %. 4. Grenzsteuersatz beachten: Dieser zeigt den Steuersatz auf jeden weiteren Euro. Relevant für Gehaltsverhandlungen und Nebeneinkünfte. 5. Veranlagungsart beachten: Grundtarif bei Einzelveranlagung, Splittingtarif bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern (§ 32a Abs. 5, § 26b EStG) – unabhängig von den Lohnsteuerklassen, die nur den monatlichen Lohnsteuerabzug steuern. 6. Soli gesondert prüfen: Er fällt erst an, wenn die ESt 20.350 EUR (Einzelveranlagung) übersteigt, und steigt dann in der Milderungszone allmählich auf 5,5 %.
Berechnungsbeispiel
Einkommen 30.000 EUR: ESt 4.217 EUR, Durchschnitt 14,06 %, Grenz 28,19 %. – Einkommen 60.000 EUR: ESt 14.233 EUR, Durchschnitt 23,72 %, Grenz 38,58 %. – Einkommen 100.000 EUR: ESt 30.864 EUR, Durchschnitt 30,86 %, Grenz 42 % (zzgl. Soli 1.251,16 EUR).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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