Kirchensteuer-Rechner
Aus Einkommensteuer und Bundesland ergibt sich Ihre Kirchensteuer mit 8 % oder 9 % – pro Jahr, pro Monat und optional als Anteil am Bruttoeinkommen.
Optional, für die Berechnung des Anteils am Bruttoeinkommen.
Optional, für die Prüfung der Kappung. Mit Kindern den um die Kinderfreibeträge geminderten Wert eintragen (§ 51a EStG).
Kirchensteuer / Jahr
720,00 €
Kirchensteuer / Monat
60,00 €
Anteil am Brutto
1,44%
Berechnung
Kappung der Kirchensteuer
In Ihrem Bundesland ist die Kirchensteuer auf 3,5 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Geben Sie das zu versteuernde Einkommen ein, um zu prüfen, ob die Kappung greift.
Die Kappung erfolgt nicht automatisch: Sie beantragen sie formlos bei Ihrer Landeskirche bzw. Ihrem Bistum und legen den Einkommensteuerbescheid bei; der übersteigende Betrag wird erstattet.
Kirchensteuersatz: 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar und mindert die Einkommensteuer. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer (bei Arbeitnehmern: der Lohnsteuer) in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft erhoben.
Wie kann ich die Kirchensteuer vermeiden?
Die Kirchensteuer entfällt nur durch einen offiziellen Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht. Ob und in welcher Höhe dafür eine Gebühr anfällt, regelt jedes Bundesland selbst (teils die Gemeinde); häufig sind es rund 30 Euro.
Welchen Betrag trage ich als Einkommensteuer ein?
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Steuer, nicht auf das Einkommen – tragen Sie deshalb Ihre festgesetzte Jahres-Einkommensteuer aus dem Steuerbescheid ein, als Arbeitnehmer ohne Steuererklärung die Lohnsteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung. Beispiel: Bei 8.000 € Einkommensteuer ergibt sich in Nordrhein-Westfalen (9 %) eine Kirchensteuer von 720 € im Jahr bzw. 60 € im Monat, in Bayern (8 %) von 640 €. Mit Kindern wird die Kirchensteuer von einer niedrigeren Bemessungsgrundlage berechnet, weil dabei die Kinderfreibeträge abgezogen werden (§ 51a EStG); das Ergebnis des Rechners liegt dann etwas zu hoch.
Gibt es eine Obergrenze für die Kirchensteuer (Kappung)?
Ja, außer in Bayern: Bei hohen Einkommen beträgt die Kirchensteuer höchstens einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind es 3 %, in Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 3,5 %; dort kappt das Finanzamt automatisch im Steuerbescheid. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland (evangelisch 3,5 %, katholisch 4 %) sowie in Baden-Württemberg (evangelisch Württemberg 2,75 %, Baden 3,5 %, katholisch 3,5 %) müssen Sie die Kappung formlos bei Ihrer Landeskirche oder Ihrem Bistum beantragen. Sie wirkt erst bei hohen Einkommen: Ohne Kinder greift die 3-%-Grenze bei 9 % Kirchensteuer ab rund 128.500 € zu versteuerndem Einkommen, die 3,5-%-Grenze erst ab rund 318.600 €. Beispiel: Bei 150.000 € zu versteuerndem Einkommen (Einkommensteuer 51.864 €) sinkt die Kirchensteuer in Berlin von 4.667,76 € auf 4.500 €, in Nordrhein-Westfalen bleibt es bei 4.667,76 €. Geben Sie im Rechner das zu versteuernde Einkommen ein, um die Kappung zu prüfen.
Ratgeber
Was ist der Kirchensteuer-Rechner?
Der Kirchensteuer-Rechner berechnet die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Der Satz beträgt 8 % oder 9 %, je nach Bundesland.
Wie funktioniert der Kirchensteuer-Rechner?
Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz der festgesetzten Einkommensteuer berechnet. Geben Sie Ihre jährliche Einkommensteuer ein (als Arbeitnehmer ohne Steuererklärung die Lohnsteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung) und wählen Sie Ihr Bundesland; optional zeigt die Angabe des Bruttoeinkommens den Anteil der Kirchensteuer daran. Der Rechner wendet den Kirchensteuersatz Ihres Bundeslandes an. Geben Sie zusätzlich Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihre Konfession an, prüft er die Kappung: Er vergleicht 8 bzw. 9 % der Einkommensteuer mit dem Kappungssatz Ihres Landes bzw. Ihrer Kirche mal dem zu versteuernden Einkommen, zeigt beide Beträge und gibt an, ob die Kappung automatisch im Steuerbescheid oder nur auf Antrag bei Landeskirche oder Bistum gilt.
Wichtige Daten und Fakten
Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Abzugsfähig als Sonderausgabe im Jahr der Zahlung. Kappung bei hohen Einkommen (in % des zu versteuernden Einkommens): automatisch 3 % in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, 3,5 % in Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; nur auf Antrag in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland (evangelisch 3,5 %, katholisch 4 %) sowie in Baden-Württemberg (evangelisch Württemberg 2,75 %, Baden 3,5 %, katholisch 3,5 %); in Bayern keine Kappung. Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Kirchensteuer Schritt für Schritt: 1. Einkommensteuer ermitteln: Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer (bei Arbeitnehmern: die Lohnsteuer) berechnet. 2. Bundesland bestimmen: Bayern und Baden-Württemberg: 8 % der Einkommensteuer. Alle anderen Bundesländer: 9 % der Einkommensteuer. 3. Kirchensteuer berechnen: Einkommensteuer x Kirchensteuersatz. 4. Bei Kapitalerträgen: Auf die Abgeltungssteuer fällt ebenfalls Kirchensteuer an. Der Abgeltungssteuersatz wird dafür leicht reduziert (auf ca. 24,5 % bei 9 % KiSt), die Kirchensteuer kommt oben drauf. 5. Sonderausgabenabzug: Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG), und zwar in dem Jahr, in dem sie gezahlt wird (§ 11 Abs. 2 EStG); dort mindert sie das zu versteuernde Einkommen. 6. Kappung beachten: Außer in Bayern ist die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind es 3 %, in Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 3,5 % – dort kappt das Finanzamt automatisch im Einkommensteuerbescheid. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland (evangelisch 3,5 %, katholisch 4 %) sowie in Baden-Württemberg (evangelisch Württemberg 2,75 %, Baden 3,5 %, katholisch 3,5 %) wird nur auf formlosen Antrag bei der Landeskirche bzw. dem Bistum gekappt. In Bayern gibt es keine Kappung, nur einen Erlass im Einzelfall. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Kinderfreibeträge (§ 51a Abs. 2 EStG); die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird nicht gekappt. Der Rechner prüft die Kappung, wenn Sie das zu versteuernde Einkommen und die Konfession angeben. Beispiel: Arbeitnehmer in Hessen (9 % KiSt) mit 45.000 EUR zu versteuerndem Einkommen. Einkommensteuer: 8.835 EUR. Kirchensteuer: 8.835 x 9 % = 795,15 EUR. In Bayern würde die Kirchensteuer bei 8 % nur 706,80 EUR betragen – 88,35 EUR weniger. Die Kappung (in Hessen evangelisch 3,5 % von 45.000 EUR = 1.575 EUR) greift hier nicht. Anders bei hohem Einkommen: zvE 150.000 EUR, Einkommensteuer 2026: 51.864 EUR. In Berlin ergäben 9 % davon 4.667,76 EUR; die Kappung auf 3 % des zvE begrenzt die Kirchensteuer automatisch auf 4.500 EUR (167,76 EUR weniger). In Nordrhein-Westfalen liegt die Kappungsgrenze bei 3,5 % = 5.250 EUR, sie greift also nicht – es bleibt bei 4.667,76 EUR. In Bayern sind es 8 % = 4.149,12 EUR ohne Kappung. Die gezahlte Kirchensteuer ist im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe absetzbar. Ein Kirchenaustritt beendet die Steuerpflicht mit dem Ende des Austrittsmonats. Die Austrittserklärung erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht.
Berechnungsbeispiel
Arbeitnehmer, Hessen, zvE 45.000 EUR. Einkommensteuer: 8.835 EUR. Kirchensteuer (9 %): 795,15 EUR. In Bayern (8 %): 706,80 EUR. Differenz: 88,35 EUR/Jahr. Kappung: zvE 150.000 EUR, Einkommensteuer 51.864 EUR. Berlin: 9 % = 4.667,76 EUR, gekappt auf 3 % des zvE = 4.500 EUR. Nordrhein-Westfalen: Kappungsgrenze 3,5 % = 5.250 EUR, greift nicht (4.667,76 EUR). Bayern: 4.149,12 EUR, keine Kappung.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
Mehr aus Steuern
Verwandte Rechner
Brutto-Netto-Rechner
Nettogehalt 2026 nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenkasse berechnen – Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und alle Sozialabgaben einzeln aufgeschlüsselt.
Einkommensteuerrechner
Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG (Grundtarif) aus dem zu versteuernden Einkommen – mit Soli, Kirchensteuer, Grenz- und Durchschnittssteuersatz.
Mehrwertsteuer-Rechner
Rechnen Sie Netto in Brutto oder Brutto in Netto um – mit 19 %, 7 % oder eigenem Steuersatz. Sie sehen Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag.
Lohnsteuer-Rechner
Lohnsteuer 2026 für Ihren Monatslohn nach Steuerklasse I–VI – mit Soli, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Jahreswerten inklusive Vorsorgepauschale.